RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Zivilrecht

Ist ein entgangener Steuervorteil ein ersatzfähiger Schaden?

Ein entgangener Steuervorteil kann grundsätzlich nur als Schaden im Rechtssinne geltend gemacht werden, wenn er rechtmäßig und nicht unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten hätte erlangt werden können. Ein Steuernachteil ist folglich nur ersatzfähig, wenn er auf rechtlich zulässigem Wege vermeidbar war. (RÜ 2/2018, S. 71)

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