RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Zivilrecht

Begründet bereits der aufgrund früherer Nutzung eines Grundstücks objektiv gerechtfertigte Verdacht einer Altlastenverseuchung einen Sachmangel eines verkauften Grundstücks?

Ja. Besteht aufgrund der früheren Nutzung eines Grundstücks ein Altlastenverdacht, stellt bereits dies regelmäßig einen offenbarungspflichtigen Sachmangel dar. Ein altlastenverdächtiges Grundstück weist unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel schon wegen des Risikos der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme und wegen der mit einem Altlastenverdacht verbundenen Wertminderung nicht die übliche Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf. (RÜ 2/2018, S. 72)

Diskussion