RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Strafrecht

Führt der Täter ein gefährliches Werkzeug bei sich i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB, wenn er beim Diebstahl Pfefferspray dabei hat sich aber keine anderen Personen in der Nähe aufhalten?

Bei Pfefferspray handelt sich jedenfalls um ein anderes gefährliches Werkzeug. Bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist ob es sich um eine Waffe handelt. Ob andere Personen sich in der Nähe aufhalten, ist für das Beisichführen irrelevant. Der Grund für die gegenüber dem Grundtatbestand höhere Strafdrohung liegt in der mit dem Beisichführen eines gefährlichen Gegenstandes einhergehenden erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Tatbegehung. (RÜ 2/2018, S. 100 f.)

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