RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Strafrecht

Ist § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB erfüllt, wenn der Täter mittels eines Störsenders das Schließen einer Autotür verhindert und sodann in das für ihn fremde Fahrzeug eindringt?

Bei Verwendung eines Störsenders ist das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 StGB nur erfüllt, wenn die Verriegelung des Fahrzeuges mit Hilfe des Störsenders geöffnet wird, nicht hingegen, wenn dadurch die Verriegelung des Fahrzeuges verhindert wurde. (RÜ 2/2018, S. 99)

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