RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Strafrecht

Was versteht man unter Postpendenz?

Um eine Postpendenz handelt es sich, wenn die S trafbarkeit der erwiesenen Beteiligung an einer Anschlusstat vom Fehlen der Beteiligung an der Vortat abhängt (§§ 257 bis 261 StGB), diese aber möglich erscheint. Nach h.M. eindeutig wegen der Nachtat zu verurteilen, wobei hinsichtlich verschiedener Beteiligungsformen daran wieder der Zweifelssatz gilt. (RÜ 2/2018, S. 105)

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