RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Strafrecht

Kann ein sog. ,,Reichsbürger" Schöffe sein?

Ein Schöffe, der Anhänger der sog. ,,Reichsbürgerbewegung" ist verletzt seine Amtspflichten gröblich i.S.d. § 51 Abs. 1 GVG. Er kann seines Amtes enthoben werden. (RÜ 2/2018, S. 106)

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