RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Strafrecht

Was versteht man im Strafverfahren unter einer „legendierten Kontrolle" und was ist deren Rechtsgrundlage?

Um eine legendierte Kontrolle handelt es sich, wenn aus Anlass strafrechtlicher Ermittlungen nach Gefahrenabwehrrecht Durchsuchungen durchgeführt werden, um die laufenden Ermittlungen vor dem Beschuldigten zu verbergen. Manche wollen hierauf ausschließlich das Strafprozessrecht anwenden. Andere stellen auf den Schwerpunkt des Zwecks der Maßnahme ab. Nach der Rspr. des BGH stehen Strafprozess- und Gefahrenabwehrrecht gleichberechtigt nebeneinander, sodass das Vorliegen der Voraussetzungen einer der in Betracht kommenden Regelungen ausreicht. Bei einer Beurteilung nach Gefahrenabwehrrecht richtet sich die Verwertbarkeit der aufgefundenen Beweismittel nach § 161 Abs. 2 StPO. (RÜ 2/2018, S.108 f.)

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