RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Öffentliches Recht

Woraus ergibt sich der Informationsanspruch von Bundestagsabgeordneten gegen die Bundesregierung?

Das Informationsrecht ergibt sich aus dem in Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG gewährleisteten Status des Abgeordneten, aus dem demokratischen Legitimationszusammenhang (Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG) und aus dem Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG). Aus der Stellung des Abgeordneten als unabhängiger Volksvertreter folgt, dass er über bestimmte Informationen verfügen muss, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Daneben verlangt der Grundsatz der Gewaltenteilung, dass sich die drei Staatsgewalten gegenseitig kontrollieren. Geheimhaltung gegenüber dem Parlament kann die Kontrollmöglichkeiten und auch den demokratischen Legitimationszusammenhang des Wahlakts beeinträchtigen. (RÜ 2/2018, S. 110 f.)

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