RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Öffentliches Recht

Welchen Einschränkungen unterliegt das Informationsrecht des Abgeordneten?

Der Informationsanspruch des Abgeordneten wird begrenzt durch das Gewaltenteilungsprinzip, das Staatswohl und Grundrechte Dritter. Aus dem Gewaltenteilungsprinzip ergibt sich ein nicht ausforschbarer Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Ebenso kann der Informationsanspruch aus überwiegenden Gründen des Staatswohls eingeschränkt werden (z.B. bei besonders geheimhaltungsbedürftigen Informationen). Eine weitere Einschränkung kann sich aus Grundrechten Dritter ergeben. (RÜ 2/2018, S. 112 f.)

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