RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Öffentliches Recht

Wann bedürfen hoheitliche Äußerungen einer spezifischen Ermächtigungsgrundlage?

Hoheitliche Äußerungen sind grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Hoheitsträger im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgaben handelt und die Anforderungen an Richtigkeit, Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt sind. Einer spezifischen Ermächtigungsgrundlage bedarf es nur, wenn die Äußerung sieh nach Zielsetzung und Wirkungen als Ersatz für eine staatliche Maßnahme im Sinne eines funktionalen Äquivalents erweist. (RÜ 2/2018, S. 117)

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