Neues Wissen ab dem 16.01.18

Strafrecht

Macht sich jemand strafbar, der einen Dritten einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt, die er nicht begangen hat?

164 Abs. 2 setzt nicht voraus, dass jemand anderer einer „rechtswidrigen Tat“ verdächtigt wird, sondern es genügt, dass die Behauptung „sonstige“ Fälle umfasst, welche geeignet sind, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen. Damit ist bereits jedes dienstliche Vorgehen seitens der Strafverfolgungsbehörden gemeint.

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