Neues Wissen ab dem 16.01.18

Strafrecht

Was ist der Unterschied zwischen relativen und absoluten Antragsdelikten?

Absolute Antragsdelikte können ohne Strafantrag nicht verfolgt werden. Dessen Fehlen stellt ein echtes Verfolgungshindernis dar (wie zum Beispiel auch die Verjährung). Nach deutschem Recht ist beispielsweise der Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB/ 247 StGB ein solches reines Antragsdelikt.
 
Die meisten Antragsdelikte im deutschen Recht sind eine Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt (relatives Antragsdelikt), die auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Eine solche Mischform stellen im deutschen Recht unter anderem die einfache vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung (§ 223, § 229, § 230 StGB) dar.

Diskussion