Gutachten

Im Familienverfahren unterscheidet man zwischen Personen- und Vermögenssorge. Nennen sie mindestens vier Teile die zur Personensorge gehören.

  • Fürsorge
  • Pflege
  • Erziehung
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Aufsichtspflicht
  • Umgangsbestimmungsrecht

Diskussion