Gutachten

Welche Maßnahmen kann ein Familiengericht bei Gefährdung des Kindeswohls ergreifen? Nennen Sie mindestens vier Maßnahmen.

  • Gebot zur Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen (z.B. Kinder-/ Jugendhilfe; Gesundheitsfürsorge)
  • Gebot zur Sorge für die Einhaltung der Schulpflicht
  • Verbote, die Familienwohnung/ anderen Wohnung zu nutzen/ sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten/ bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält
  • Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen/ Zusammentreffen herbeizuführen
  • Ersetzung von Erklärungen der Eltern
  • teilweise/ vollständige Entziehung der elterlichen Sorge

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