Neues Wissen ab dem 16.01.18

Strafrecht

Ist die mittäterschaftliche Begehung des § 315b StGB möglich?

Dafür spricht, das der TB des § 315c StGB ausdrücklich das Führen eines KfZ verlangt.
Folglich stellt er ein eigenhändiges Delikt dar, das nur vom Fahrzeugführer begangen werden kann.
 
§ 315 b StGB hingegen knüpft gerade nicht an das Führen eines Fahrzeugs an. Zwar kann man anführen, dass dieser auch vom Wortlaut her zunächst nur verkehrsfremde Eingriffe umfasst.
Hier liegt der Schwerpunkt aber offenkundig auf der Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und weniger auf dem Führen eines Fahrzeuges.

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