Zusammenstellung wichtiger Karten 3

§ 2113 BGB: Erstreckt sich das Verfügungsverbot auch auf geerbte Erbteile einer Erbengemeinschaft als solche?

Nach hM (-).
Es kommt allenfalls eine analoge Anwendung in Betracht, da die einzelnen Gegenstände der Erbmasse überhaupt kein Erbschaftsgegenstand sind, der § 2113 BGB unterfallen kann; zur Erbschaft zählt tatsächlich nur der abstrakte Erbteil.
 
Begründung gegen die Analogie
Zwar besteht auch in dieser Konstellation eine erhöhte Schutzbedürftigkeit des Nacherben.
Allerdings ginge dieser Schutz zulasten der (möglicherweise bestehenden) anderen Miterben, die dann ebenfalls allein aufgrund der letztwilligen Verfügung eines einzelnen Miterben nicht mehr über Gegenstände des Nachlasses verfügen können (was laut BGH das größere Übel ist).
 

Diskussion