Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Rechtsgrundlage für die Einsetzung einer sog. "geschäftsführenden Regierung"
  • Telos
  • Umfang und Grenzen des "Geschäftsführungsrechts"

Art. 69 III GG
  • Danach können auch nach Ende der Amtszeit sämtliche Kabinettsmitglieder verpflichtet werden, bis zum Zusammentritt einer neuen Regierung ihre Ämter geschäftsführend weiter auszuüben.
 
Telos
Stabilität der Staatsführung; gestürzte Regierung im Amt ist immer noch besser als gar keine Regierung im Amt.
 
Umfang
Grds. alle Befugnisse, als ob die Amtsträger dauerhaft im Amt wären.
 
Grenzen
Nicht solche Befugnisse, die denklogisch eine dauerhafte Amtsstellung voraussetzen (Vertrauensfrage etc.).

Diskussion