Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Ist die Erbengemeinschaft rechtsfähig?

Nach hM nicht.
 
Dagegen spricht, dass sich die Erbengemeinschaft hinsichtlich Rechtsstellung, Organisation und Zwecksetzung ganz wesentlich von der GbR unterscheidet.
  • Während die GbR rechtsgeschäftlich begründet wird und als werbende Gesellschaft dauerhaft am Rechtsverkehr teilnehmen soll, ist die Erbengemeinschaft nach Auffassung des BGH eine gesetzlich begründete Liquidationsgesellschaft, die von Anfang an auf Auseinandersetzung gerichtet ist.
  • Sie hat zudem im Gegensatz zur GbR keine Organe, die einen Willen der Gemeinschaft nach außen tragen könnten.

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