Zusammenstellung wichtiger Karten 3

NetzDG: Wieso kann man bezweifeln, dass die richterliche Prüfung nach § 4 V NetzDG eine hinreichende Kompensation der Übergewichtung von Art. 2 I, 1 I GG gegenüber Art. 5 I 1 GG abwendet?

Weil das Gericht auf dem Sachverhaltsstand der Behörde entscheiden soll und keine eigene, unabhängige Ermittlung vornehmen darf.

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