Zusammenstellung wichtiger Karten 3

NetzDG: Verstößt das NetzDG gegen den Bestimmtheitsgrundsatz gem. Art. 20 III GG?

Kann man in Betracht ziehen, weil (auch nach Gesetzesbegründung) vollkommen unklar ist, was ein "rechtswidriger Inhalt" sein soll; hieran ändert auch der Straftatenkatalog nicht, denn
  • Es könnte ein Verweis auf den obj. TB sein
  • Es könnte auch auf obj. und subj. verwiesen werden
  • unklar, ob auch RWK und/oder Schuld vorliegen müssen.

Diskussion