Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Factoring (neu)
  • Kollision von verlängertem Eigentumsvorbehalt (-> Vorausabtretung) und echtem Factoring
    • Wie ist die Rechtslage (-> Wirksamkeit) bei der o.g. Kollision, wenn
      • Globalzession iRd Factoring zeitlich früher als die Vorausabtretung iRd verlängerten Eigentumsvorbehalts erfolgt?
      • Vorausabtretung iRd verlängerten Eigentumsvorbehalts zeitlich früher als die Globalzession iRd Factoring erfolgt?
 
(Vieweg)

Factoring ist zeitlich früher als verlängerter Eigentumsvorbehalt
Globalzession iRd Factoring ist wirksam, Verstoß gegen §138 I BGB (-).
 
Grund
Falls Factor-Bank Forderungskauf ablehnt
VVK hat weiter Zugriff auf die Forderung des VK gegen dessen Abnehmer.
 
Falls Factor-Bank Forderungskauf annimmt und Factoring durchgeführt wird
VVK kann auf das vom Factor gezahlte Entgelt zugreifen (vermindert um die Provision).
→ Rechtliche und wirtschaftlich vergleichbare Stellung des VVK wie wenn der VVK die Forderung beim
    Abnehmer des VK selbst eingezogen hätte.
    Kein Unterschied, ob der Factor oder der Abnehmer des VK zahlt.
 
Es bleibt bei der uneingeschränkten Geltung des Prioritätsprinzips.
Keine Geltung der Vertragsbruchstheorie.
 
Verlängerter Eigentumsvorbehalt ist zeitlich früher als Factoring
Globalzession iRd Factoring ist wirksam, Verstoß gegen §138 I BGB (-).
Grund: Verlängerter EV ist dahingehend auszulegen, dass VK berechtigt ist, über die Forderung zu
             verfügen, da wirtschaftliche Interessen des VVK nicht beeinträchtigt werden (Erfüllungsrisiko ist
             identisch).

Diskussion