Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Factoring (neu)
  • Kollision von verlängertem Eigentumsvorbehalt (-> Vorausabtretung) und unechtem Factoring
    • (P) Wie ist die Rechtslage bei der o.g. Kollision?
 
(Vieweg)

 
h.M.
Keine Vergleichbarkeit von echtem und unechtem Factoring.
 
Folge: Vertragsbruchstheorie
Nichtigkeit der Globalzession iRd Factoring nach §138 I BGB.
 
a.A.
Gleiche Behandlung wie bei echtem Factoring.
 
Folge
Factoringzession und verlängerter EV sind wirksam.
  • Unechtes Factoring ist kein Forderungskauf, sondern ein Kreditgeschäft.
    • Die abgetretenen Forderungen werden ähnlich wie bei der Sicherungszession als Sicherheit für einen Geldkredit verwendet.
    • Vorbehaltskäufer erhält kein echtes Äquivalent für gesicherte Forderung, weil bei fehlender Bonität die Bank den ausgezahlten Vorschuss zurückerhält.
  • Beide Arten des Factoring sind Forderungskäufe, unterschiedliche Behandlung ist nicht erforderlich.
Beachte
Factor kann Sittenwidrigkeit der Globalzession aber durch Vereinbarung einer dinglichen Teilverzichtsklausel abwendden.
  • Mit Abschluss eines Vertrags unter verlängertem EV fällt die Forderung damit an den Unternehmer zurück und die Abtretung iRd verlängerten EV ist nach §185 II Fall 2 BGB wirksam.
Kontra
Unechtes Factoring ist kein Forderungskauf, sondern ein Kreditgeschäft.
  • Die abgetretenen Forderungen werden ähnlich wie bei der Sicherungszession als Sicherheit für einen Geldkredit verwendet.
 

Diskussion