Zusammenstellung wichtiger Karten 3

E. Art.4 GG
I. Art.4 I, II GG: Glaubensfreiheit
Kopftuch-Fälle
  • (P) Werden GR Dritter (Glaubensfreiheit der Schüler, Erziehungsrecht der Eltern) verletzt, wenn eine Lehrerin ein Kopftuch trägt?
 
(JI S.98)

I. Art.4 I, II GG: (Ggf. negative) Glaubensfreiheit der Schüler
Pro Verletzung
  • Schüler können sich dem Anblick während des Unterrichts wg. der Schulpflicht nicht entziehen
  • Zwischen Schülern und Lehrern besteht ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis (und ggf. auch Vertrauensverhältnis).
Kontra Verletzung
  • Das sichtbare Tragen eines Glaubenssymbols durch eine Lehrkraft wird durch das Auftreten anderer Lehrkräfte mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung relativiert.
    • Erst durch verbales Werben wird negative Glaubensfreiheit beeinträchtigt.
 
II. Art.6 II GG: Erziehungsrecht der Eltern
Schützt die Wertevermittlung in jeder Form, also auch in religiöser Hinsicht.
 
Pro Verletzung
Wertevermittlung der christlichen (etc.) Werte der Eltern könnte so abgeschwächt werden.

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