Zusammenstellung wichtiger Karten 3

E. Art.4 GG
I. Art.4 I, II GG: Glaubensfreiheit
Kopftuch-Fälle
  • (P) Wird die staatliche Neutralitätspflicht verletzt, wenn eine Lehrerin ein Kopftuch trägt?
 
(JI S.98)

 
e.A.
Verletzung der staatl. Neutralitätspflicht (+)
 
Einschränkung
Entscheidend ist der Empfängerhorizont: Fühlt sich niemand beeinträchtigt, ist die Neutralitätspflicht auch nicht verletzt.
a.A.
Verletzung der staatl. Neutralitätspflicht (-)
  • Die Glaubensäußerung fällt auf den Staat zurück, weil Beamter den Staat repräsentiert.
  • Tragen des Kopftuchs ist persönlicher Ausdruck des Glaubens des Beamten, das die Betroffenen der Lehrerin selbst zurechnen  werden (niemand kommt auf die Idee, dass der deutsche Staat sich deshalb mit dem Islam identifiziert).
 
 

Diskussion