Zusammenstellung wichtiger Karten 3

C. Erteilung einer Baugenehmigung
IV. Bereich des §30 BauGB
1. Baugenehmigungsverfahren, beplanter Bereich
     Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung im Bereich des §30 I BauGB
  • Ausführungen: Materielle ASVoraussetzungen
    • Genehmigungsfähigkeit: Vereinbarkeit mit Bauplanungsrecht
      • Voraussetzungen des §30 BauGB
        • Schema
 
(JI S.21f.)

Falls B-Plan iSv §30 I BauGB vorliegt
idR treten Schwierigkeiten bzgl. der Art der baulichen Nutzung auf.
Hier ergibt sich folgende Prüfungsreihenfolge:
 
Prüfung der BauNVO (als Konkretisierung des B-Plans) "Art der baulichen Nutzung, §§1ff. BauNVO"
I. Erschließung gesichert
II. Vorhaben entspricht der sog. Regelbebauung, §30 I BauGB iVm §1 III 1, 2 BauNVO iVm Abs.2 der
   §§2-9 BauNVO
III. falls Regelbebauung (-)
    Vorhaben entspricht der Ausnahmebebauung nach §30 I BauGB iVm §1 III 1, 2 BauNVO iVm Abs.3
    der §§2-9 BauNVO
IV. Gebietsverträglichkeit (*)
      Beachte: Immer (-), falls Vss. nach I., II. (-); immer (+), falls Vss. nach I., II. (+)
V. Falls 1.-3. (-): §31 BauGB: Ausnahmsweise Zulässigkeit des Bauvorhabens
     1. §31 I BauGB
         a) Ausnahme im B-Plan vorgesehen (Abs.3 der §§2-9 BauNVO)
         b) Ermessen
     2. §31 II BauGB: Dispens
         a) Befreiungsgrund nach §31 II Nr.1-3 BauGB
         b) Grundzüge der Planung nicht berührt
         c) Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen unter Würdigung nachbarlicher Interessen
         d) Ermessen
V. Falls 1. oder 2. (+): §15 BauNVO: Ausnahmsweise Unzulässigkeit des Bauvorhabens
 
I.-III.: Abstrakte Betrachtung
IV., V.: Konkrete Betrachtung
 
Falls B-Plan iSv §30 III BauGB vorliegt
I. Übereinstimmung mit dem Festsetzungen des B-Plans
  • Grds. richtet sich die Zulässigkeit nach den Festsetzungen im B-Plan.
II.Übereinstimmung mit den Anforderungen des §34 bzw. §35 BauGB
     "im Übrigen" (d.h. wenn der B-Plan bzgl. einer Frage keine Festsetzungen enthält):
     Prüfung der Vss. des §34 bzw. §35 BauGB
  • §34 BauGB, falls Innenbereich gegeben: Prüfung der Vss. des §34 BauGB
  • §35 BauGB, falls Außenbereich gegeben: Prüfung der Vss. des §35 BauGB
 
falls Regelungen zur Art der baulichen Nutzung getroffen sind
  • Bzgl. der Art der baulichen Nutzung sind die §§ der BauNVO nach §1 III 2 BauNVO Teil des B-Plans
    • Prüfung, ob das in Rede stehende Vorhaben nach den §§2-9 BauNVO zulässig ist (bzgl. des Schema s.o.)
  • Bzgl. des Maß der baulichen Nutzung: Rückgriff auf §§34 (I), 35 BauGB
    • Abhängig davon, ob wir im Innen- oder Außenbereich sind
    • Prüfung, ob sich das in Rede stehende Vorhaben nach seinem Maß in die "nähere Umgebung einfügt" (§34 I BauGB) oder ob (nicht) privilegiertes Vorhaben vorliegt (und dementsprechend öff. Belange entgegenstehen bzw. beeinträchtigt sind).
    • Prüfungspunkt nennen "Übereinstimmung mit den Anforderungen des §34/§35 BauGB"

Diskussion