Zusammenstellung wichtiger Karten 3

C. Erteilung einer Baugenehmigung
I. Plangebiete nach den §§29ff. BauGB
2. Wichtige Sondervorschriften
c) §36 BauGB
  • Schema für Prüfung im Punkt "Formelle ASVoraussetzungen: Verfahren"
  • Was ist zu schreiben, wenn das Einvernehmen von der Gemeinde nicht erteilt wurde?
 
(JI S.18, 35ff.)

Prüfungsort: Formelle Anspruchsvoraussetzungen: Verfahren
 
Herleitung
Grds. muss die Gemeinde nach §36 I 1 BauGB bei Vorhaben nach §§31, 33, 35 BauGB ihr Einvernehmen erteilen.
Hat die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert kann es unter den u.g. Voraussetzungen nach §36 II 3 BauGB ersetzt werden.
 
Schema
I. Anwendbarkeit von §36 BauGB
   1. Fall des §31 oder §§33-35 BauGB
(P) Wer entscheidet über die Erteilung des Einvernehmens?
   2. Kreisausschuss als Bauaufsicht (= Gemeinde ist nicht Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde)
II. Kein Einvernehmen der Gemeinde
  • "Das verweigerte Einvernehmen der Gemeinde kann aber ggf. nach §36 II 3 BauGB ersetzt werden.
    • Dies ist der Fall, wenn das Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde, d.h. wenn die in §36 II 1 BauGB genannten Gründe nicht vorliegen.
      • Um dies beurteilen zu können, bedarf es einer Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens. Diese Prüfung erfolgt iRd materiellen ASVoraussetzungen.
  • Somit ist Verfahrenserfordernis noch nicht erfüllt, kann aber durch die Ersetzung des Einvernehmens nach §36 II 3 BauGB gewahrt werden."

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