Zusammenstellung wichtiger Karten 3

B. Unmöglichkeit
IV. Von beiden Seiten zu vertretende Unmöglichkeit
3. Lösung des Problems der von beiden Seiten zu vertretenden Unmöglichkeit
e) Vorgehen in der Klausur
  • Wie ist der Klausur vorzugehen?
 
(M 11.10.16)

A. AS des Sachgläubigers gegen den Sachschuldner
 
I. AS gemäß §433 I BGB
1. AS entstanden (+)
2. AS erloschen nach §275 I BGB (+)
 

Stattdessen                                                                                                                                                                  II. AS gemäß §§280 I, III, 283 BGB  

1. Vorliegen der Voraussetzungn (+)

2. Kürzung des AS nach §254 I BGB

(P) Unbefriedigendes Gesamtergebnis im Falle der von beiden Seiten zu vertretenden Unmöglichkeit   aufgrund der Tatsache, dass der Sachschuldner grds. schlechter gestellt ist (aufgrund §326 II 1 Fall 1 "überwiegendes Verschulden" -> liegt oftmals nicht vor)

  → Darstellung der Ansicht der Rspr. und der Meinungen in der Literatur.

B. AS des Sachschuldners gegen den Sachgläubiger
 
I. AS gemäß §433 II BGB
1. AS entstanden (+)
2. AS erloschen nach §326 I 1 BGB grds. (+)
3. Ausnahme nach §326 II 1 Fall 1 BGB?
4. Ausnahme nach §326 II 1 Fall 2 BGB?
5. Vorliegen weiterer Ausnahmen (zB §446 S.1 BGB)
    Wenn (-)

    (P) Von beiden Seiten zu vertretende Unmöglichkeit                                                                                        

  • Fraglich ist, wie sich die von beiden Seiten zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung auf den GegenleistungsAS auswirkt, ob der AS deswegen erlischt oder vollständig bzw. teilweise erhalten bleibt.
    • Das Problem ist letztlich eine Frage der Anwendung des §326 I 1 BGB auf die Fälle der von beiden Seiten zu vertretenden UM.
      • Darstellung der Ansicht der Rspr. und der Meinungen in der Literatur.

Diskussion