Zusammenstellung wichtiger Karten 3

Mehrpersonenverhältnisse - Rückabwicklung
II. Zusammentreffen von Leistungsbeziehung und Eingriffsbeziehung
1. Sachenrechtliche Parallelwertung: Möglicher Gutglaubenserwerb
  • Für  die Frage, ob eine Eingriffskondiktion besteht, obwohl eine Leistungsbeziehunge gegeben ist (also Durchbrechung des Grundsatzs des Vorrangs der Leistungskondiktion), ist die sachenrechtliche Parallelwertung entscheidendes Wertungskriterium.
  • Wie ist der folgende Fall zu beurteilen?
    • Baustoffhändler G liefert an Bauunternehmer T Baumaterialien unter Eigentumsvorbehalt. T baut diese noch vor Zahlung des KVP aufgrund eines WerkV mit S in das Grundstück des S ein. Da über das Vermögen des T das Insolvenzverfahren eröffnet wird, verlangt G von S den Wert des Materials ersetzt.
 
(Wandt)

Vertragliche AS (-)
 
Dingliche AS (-)
AS aus §§989, 990 I BGB (-) mangels EBV
 
Bereicherungsrechtliche AS
A. §812 I 1 Fall 1 BGB (-)
I. Etwas erlangt: Besitz am Baumaterial, Eigentum am Baumaterial kraft Gesetzes (§946 BGB)
II. durch Leistung des G (-)
  • Sicht des S: Leistungskette G-T (aufgrund KaufV) und T-S (aufgrund WerkV)
 
B. §§951 I 1, 812 I 1 Fall 2 BGB (-)
I. Eigentumserwerb des S nach §946 BGB (+)
II. Voraussetzungen §812 I 1 Fall 2 (+)
    1. Etwas erlangt: Eigentum, Besitz
    2. in sonstiger Weise auf Kosten des G
a) Nicht durch Leistung
    Leistung des G (-); Leistung des T (+)
(P) Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion
Grds. Subsidiarität (+)
(P) Aber: Subsidiarität (-), weil sachenrechtliche Wertungen zu berücksichtigen sind?
h.L.: Subsidiarität (+), wenn S die Sache im Falle eines rechtsgeschäftlichen Erwerbs hätte
        erworben werden könnte (gutgläubiger, entgeltlicher Erwerb).
BGH: Subsidiarität (+), wenn G die Sache freiwillig in den Rechtsgeschäftsverkehr entäußert
          hat (d.h. wenn die Sache nicht nach §935 BGB abhanden gekommen ist).
SV: Nach beiden Ansichten Subsidiarität (+)
 
Deliktische AS
§823 I (-), jedenfalls Verschulden des S (-)

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