Zusammenstellung wichtiger Karten 3

E. Mehrpersonenverhältnisse
IV. Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis bei nichtigen Deckungs- und /
     oder Valutaverhältnissen
1. Anweisungsfälle
b) Fallgruppen der Anweisungsfälle
  • (P) wurde bei einer Zuvielzahlung ein zurechenbarer Rechtsschein gesetzt?

(JI S.88ff.)

 

 

Rspr. (folgen)

Zurechenbare Anweisung (+)

Lit.

Zurechenbare Anweisung (-)

  • Grad der Veranlassung des Fehlers der Bank durch den Anweisenden ist bei der Zuvielzahlung nicht geringer als bei der fahrlässigen Missachtung des Widerrufs der Anweisung.
  • Zuvielzahlung ist nur ein Vorgang innerhalb des Deckungsverhältnisses und damit in diesem Verhältnis rückabzuwickeln.
  • Wollte man dies anders sehen, könnte sich der Gläubiger nie sicher sein, dass er den gutgeschriebenen Betrag behalten darf.
  • Die Zuvielzahlung wurde gerade nicht veranlasst.
 

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