Zusammenstellung wichtiger Karten 3

E. Mehrpersonenverhältnisse
IV. Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis bei nichtigen Deckungs- und /
     oder Valutaverhältnissen
1. Anweisungsfälle
b) Fallgruppen der Anweisungsfälle
  • Welche Konstellation liegt bei Anweisungsfällen vor?
  • Definition "Anweisung"
 
(JI S.88ff.)

Konstellation
Erteilung einer Weisung zur Verkürzung des Leistungswegs, indem der Zuwendende eine geschuldete Leistung nicht an seinen Gläubiger (den Anweisenden), sondern an den Empfänger als Gläubiger des Anweisenden erbringt.
  • Vorliegen von zwei Schuldverhältnissen
    • Deckungsverhältnis zwischen Zuwendenden (Angewiesenen) und dem Anweisenden
    • Valutaverhältnis zwischen Anweisenden und dem Zuwendungsempfänger.

→ Im Falle der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte werden durch eine tatsächliche Zuwendung

     zwei Rechtsgeschäfte erfüllt, also zwei Leistungen erbracht.

Anweisung ist jede Weisung, an einen Dritten zu liefern oder zu zahlen.

Diskussion