Zusammenstellung wichtiger Karten 3

VII. Tilgung der Forderung
1. HypothekenGl ≠ ForderungsGl
a) Konstellation 2: Grundstückseigentümer ≠ Forderungsschuldner
  • Forderungsschuldner zahlt an Nichtberechtigten, der im GB als HypothekenGl steht
  • RF bzgl. Forderung und Hypothek?
 
(Vieweg §15, Rn.58ff.)

Immer nur Zahlung auf die Forderung
beachte: Keine Geltung von §1143 I 1, dieser gilt nur für Zahlung auf die Hypothek
                Keine Geltung von §893 BGB, weil hierfür auf das Recht gezahlt werden muss.
 
RF bzgl. Forderung RF bzgl. der Hypothek
§§407ff. BGB
Erlöschen bei Vorliegen der Vss.
falls Forderung nach §§407ff. erloschen
 
§§1163 I 2, 1177 I 1
Übergang der Hypothek auf den Grundstückseigentümer und
Umwandlung der Hypothek in eine Eigentümergrundschuld (GS ist nicht akzessorisch)
Zweck: Wahrung des Rangs im GB zugunsten des
              Eigentümers
 
falls Forderung nicht nach §§407ff. erloschen
keine Auswirkung
 
 

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