Zusammenstellung wichtiger Karten 3

VII. Tilgung der Forderung
1. HypothekenGl = ForderungsGl
a) Konstellation 1: Grundstückseigentümer = Forderungsschuldner
  • Grundstückseigentümer zahlt an den ForderungGl
    • Worauf zahlt der Grundstückseigentümer? Grundsatz - Ausnahme
    • Was sind die Rechtsfolgen bzgl. Forderung und Hypothek?
 
(Vieweg §15, Rn.58ff.)

Grundsatz: Zahlung erfolgt auf Hypothek und Forderung
Grund: Grundstückseigentümer will sowohl Forderung als auch Hypothek zum Erlöschen bringen?
 
RF bzgl. Forderung RF bzgl. Hypothek
§362 I
Erlöschen der Forderung
§1163 I 2
Übergang der Hypothek auf Grundstückseigentümer (→ "Eigentümerhypothek")
 
§1177 I
Umwandlung der Eigentümerhypothek in Eigentümergrundschuld
 
Zweck: Wahrung des Rangs im GB zugunsten des
              Eigentümers
 
beachte
§1179a I: LöschungsAS nachrangiger
                  HypothekenGl
 
 
Ausnahme: Zahlung ausdrücklich (→ Tilgungsbestimmung) nur auf die Hypothek
RF bzgl. Forderung RF bzgl. Hypothek
§364 II
Erlöschen der Forderung nur nach dieser Norm, da ja auf die Hypothek gezahlt wird und nicht direkt auf die gesicherte Forderung.
§1163 I 2
Übergang der Hypothek auf Grundstückseigentümer (→ "Eigentümerhypothek")
 
§1177 I
Umwandlung der Eigentümerhypothek in Eigentümergrundschuld
 
Zweck: Wahrung des Rangs im GB zugunsten des
              Eigentümers
 
beachte
§1179a I: LöschungsAS nachrangiger
                  HypothekenGl
 

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