Zusammenstellung wichtiger Karten 3

B. Hypothekenrecht
VII. Rechtsfolgen der Tilgung der Forderung
2. Leistung an den Nichtberechtigten
  • Übersicht Rechtsfolgen
  • Welche Normen stehen sich gegenüber?

(Vieweg §15, Rn.66)

Gegenüberstehende Normen
§§406ff. ↔ §893 bzw. §1155 iVm §893
 
§893 BGB
Geltung des §892 auch bzgl. Leistungen an den im GB eingetragenen Nichtberechtigten zur Tilgung eines im GB eingetragenen, existierenden Rechts.
 
  Zahlung an nichtberechtigten Dritten, der durch GB oder §1155 legitimiert ist
  Eigentümer = pers. Schuldner Eigentümer ≠ pers. Schuldner pers. Schuldner ≠ Eigentümer Ablösungsber. Dritter
Zahlung worauf Hypo und Ford. Hypo Forderung Hypo
Grund für Zahlung
Beseitigung aller Verbindlichkeiten Eig. hat AusgleichsAS gg. Schuldner persönliches Interesse
Verhinderung d. Beeinträchtigung d.
eigenen Rechts
Folge für pers. Ford.
§§893, 892
Erlöschen
§§1143 I 1
Übergang auf Eigentümer
§§407ff.
Ggf. Erlöschen
 
ansonsten kein Erlöschen
§§268 III 1, 1150
Übergang auf Dritten
Folge für Hypo
§1163 I 2
Übergang auf Eigentümer
 
§1177 I
wird zu Eig.GS
§§401, 412, 1153 I
Übergang auf Eigentümer
 
§1177 II
Entstehung EigentümerGS
falls Ford. erlischt
§§401, 412, 1153 I
Übergang auf Dritten
§§893, 892
Gutgläubiger Erwerb des Dritten
 
 
 

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