Zusammenstellung wichtiger Karten 3

D. §§421ff. BGB: Gesamtschuld
III. Rechtsfolgen
2. Rechtsfolgen im Innenverhältnis: §426 I BGB
a) Schema
 
(M 11.07.17; Looschelders AT S.456f.)

I. Vorliegen einer Gesamtschuld
II. Befriedigung des Gläubigers durch den ASStellers als Gesamtschuldner
III. Umfang des AS
     1. Grundsatz: Anteilige Haftung
         Beachte: Mehrere Gesamtschuldner können eine Haftungseinheit bilden, sodass sie als eine
                         Person behandelt werden!
     2. Ausnahme ("soweit nicht ein anderes bestimmt ist")
         a) Abweichende vertragliche Regelung zwischen den Gesamtschuldnern
         b) §254 BGB analog
         c) Innerbetrieblicher Schadensausgleich
         d) §17 StVG
         e) §840 II, III BGB

Diskussion