StPO 3 Kernprinzipien des Strafprozesses

1. Offizialprinzip §152 I StPO
- Anklagemonopol des Staates 
Verfahrensführung von Amts wegen ( <-> Disposititionsmaxime) 
Einschränkung: Ermächtigungsdelikte (90 IV), Antragsdelikte (77 StGB)
Ausnahme: Privatklage 390 StPO)

2. Akkusationsprinzip 151
Strafverfahren nur durch Anklage (Wo kein Kläger, da kein Richter)
In Abgrenzung zu Inquisitionsprinzip Anklage durch vom Gericht unterschiedliche Behörde 
Gericht ist an Anklage (Inhalt s. Klageschrift 200 I 1 StPO) gebunden (siehe z.B. 266 - kann nicht einfach neue Taten verhandeln)

3. Legalitätsprinzip 152 II, 160, 170 I
Pflicht der StA zur Durchführung eines Ermittlungsverfahrens 
Nur in Ausnahmen: 153 ff. Opportunitätsprinzip - Ermessen der Ztrafverfolgungsbehörden


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