Zwangsvollstreckung  

Rechtsschutzziel der Drittwiderspruchsklage 

- Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Dritten soll für unzulässig erklärt werden.
- Nicht Vollstreckung aus einem bestimmten Titel (Vollstreckungsabwehrklage § 767 ZPO), sondern die Vollstreckung in einen bestimmten Gegenstand wird für unzulässig erklärt.
- Gegenstand muss genau bezeichnet werden. 

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