Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Wie ist das Verhältnis von condictio ob rem und SGG iSd § 313 BGB?

(1) condictio ob rem ist vor § 313 BGB zu prüfen, da  der „bezweckte Erfolg“ nach § 812 I 2, 2. Fall BGB Vertragsinhalt geworden sein muss, während die zur Geschäftsgrundlage gewordenen „Umstände“ des § 313 I BGB gerade nicht zum Vertragsinhalt gehören
 
(2) und zum andern, dass die condictio ob rem unmittelbar einen Rückzahlungsanspruch gewährt, während sich aus dem Wegfall der Geschäftsgrundlage zunächst nur ein Anpassungsanspruch ergibt

Diskussion