Typisches Mündliche..

Kompetenz Gemeinderat

1. Verbandskompetenz
Die Kompetenz des Gemeinderats setzt zunächst eine Verbandskompetenz der Gemeinde für diesen Gegenstand voraus. Die Verbandskompetenz der Gemeinden und Gemeindeverbände ist zwar von den Grundsätzen der Universalität (Allzuständigkeit) und Spontaneität (Selbstbefassungskompetenz) gekennzeichnet; beide Grundsätze gelten aber nur im Rahmen der örtlichen Angelegenheiten
 
2. Organgkompetenz
Sie ergibt sich aus der organschaftlichen Allzuständigkeit des Gemeinderats (§ 24 Abs. 1 Satz 2 GemO).
nur (-), wenn:
gesetzliche Zuweisung auf den Bürgermeister [zB. Angelegenheit der laufenden Verwaltung i.S.v. § 44 Abs. 2 Satz 1 GemO oder  Weisungsangelegenheit i.S.v. § 44 Abs. 3 GemO]

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