Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Sind die Grds des innerbetrieblichen Schadensausgleichs dispositiv?

Rspr: betrachtet die Regelung als einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht

Lit: wird aus § 254 BGB analog hergeleitet-> diese Vorschrift ist aber gerade dispositiv

  • Demnach muss selbiges für die darauf gestützten Haftungserleichterungen gelten

ST:

  • Würde man Grds zur Disposition stellen, würde man auch Zuweisung des Betriebsrisikos an AG zur Disposition stellen
  • Würde zu Risikoverteilung führen, die gerade modifiziert werden sollte

Diskussion