Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Wie ist zwischen kundenfeindlichster und kundenfreundlichster Auslegung zu unterscheiden?

Die Kompromisslösung geht wohl dahin, dass die kundenfeindlichste Interpretationsmöglichkeit vorrangig ist, wenn sie zur Unwirksamkeit der Klausel führt. Nur, wenn mehrere „kontrollfeste" Auslegungsvarianten in Betracht kommen, soll der Klausel die dem Kunden günstigere Bedeutung zu Grunde gelegt werden, gem. § 305 c II BGB.

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