Neues Wissen ab dem 16.01.18

Strafrecht

Wo ist § 228 zu prüfen und wie ist dieser auszulegen?

§ 228 bei Dispositionsfähigkeit über RG:
-> normativ mit gesetzlichen Wertungen der übrigen Straftatbestände auszufüllen.
-> bspw mit § 227: einschlägig, wenn sich konkrete Todesgefahr ergibt
-> mit § 231: bei Teilnahme an Schlägerei
-> mit § 226 StGB

Diskussion