Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Was meint ein Dissens?

fehlende Übereinstimmung der Willenserklärungen beim Vertragsschluss.
 
Bezgl der essentialia negotii sind die Vorschriften der §§ 154, 155 BGB nicht anwendbar, sondern es liegt schlicht keine Einigung vor (sog. Totaldissens)
 
§§ 154, 155 gelten also nur für die accidentialia negotii

Diskussion