Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Nennen Sie die Grundprinzipien des Sachenrechts!

1. Publizität
2. Absolutheit
3. Spezialitätsgrundsatz
= Dingliche Rechte und Verfügungen sind danach nur in Bezug auf individuell bestimmte Sachen möglich
 
4. numerus clausus:
a) Typenzwang: Parteien sind auf die gesetzlich normierten Rechtstypen beschränkt (können keine Neuen schaffen)
b) Typenfixierung: Parteien sind im Hinblick auf Inhalt und Umfang der dinglichen Rechte an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.
 
-> Beschränkung bzgl. "Ob" (-) aber bzgl. "was" und "wie" (+)
-> dient der Rechtsklarheit und -sicherheit
 
5. Abstraktions- und Trennungsprinzip

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