Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Was meint das Zivilrecht bzw. Privatrecht?

Der Zweig des Rechts, der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Rechtssubjekten des Privatrechts ohne Einbeziehung von Hoheitsträgernbeschäftigt.
 
Diese können zwar auch privatrechtlich tätig werden, fungieren dann aber gerade nicht als Hoheitsträger.

Diskussion