Ref ÖR Ausgangsbescheid

1. Was ist mit Betreff und Bezug gemeint?
 
2. Wer wird im Bescheid angesprochen, wenn ein Bevollmächtigter bestellt ist?
 
3. In welchem Stil wird der Bescheid abgefasst?
 
4. Ist der Bescheid immer mit "Bescheid" zu überschreiben?

1.  Mit Betreff: Verfahrensgegenstand
Bezug: wird auf vorangegangenen Schriftverkehr und sonstige Kontakte hingewiesen, insb. auf gestellte Anträge. Hat der Verfahrenbeteiligte einen Bevollmächtigten bestellt, an den der Bescheid adressiert ist, sind im Bezug Name und Anschrift des Mandanten anzugeben.
 
2. Der Bevollmächtigte, nicht der Mandant
 
3. Im Briefstil, in der Ich-Form. Passivsätze vermeiden. Der Betroffene ist namentlich anzusprechen und nicht als "Antragsteller" o.Ä.
 
4. Nein. Wenn das Gesetz Bezeichnung vorgibt (zB. Baugenehmigung, Aufenthaltsverbot) ist diese zu verwenden.

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