Vernehmung

  • h.M.: Befragung, in der der Vernehmende dem Beschuldigten in amtlicher Eigenschaft gegenüber tritt und in dieser Eigenschaft von ihm Auskunft verlangt (formeller Vernehmungsbegriff)
  • a.A.: Person wird zur Preisgabe von Wissen durch ein Strafverfolgungsorgan, das nicht als solches erkennbar geworden sein muss, direkt oder indirekt veranlasst (funktionaler Vernehmungsbegriff).

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