Welches sind die Ziele des Strafverfahrens?

  • Wahrheit: Niemand soll zu Unrecht bestraft werden, Feststellung des Sachverhalts, wie er sich tatsächlich abgespielt hat, um materiell-rechtlich richtige Entscheidung zu treffen.
  • Rechtsstaatlichkeit: Niemand soll unverhältnismäßigen Eingriffen und einem Missbrauch staatlicher Machtmittel ausgesetzt werden.
  • Rechtsfrieden: Bekräftigung der Geltung der Rechtsordnung durch eine abschließende verbindliche Entscheidung.

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