Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Wie läuft die Finanzierung von Parteien ab?

  • Staatliche Teilfinanzierung gem. § 18 I ParteiG -> richtet sich nach dem Wahlerfolg
  • Spenden gem. § 25 ParteiG
-> ausgeschlossen davon ist die Annahme von Spenden im Sinne des § 25 II ParteiG

-> insb. Von Spenden aus dem Ausland gem. § 25 II Nr.3 ParteiG (vgl. Fall Sarkozy-Gadaffi)

Rechtsgedanke:

  • Demokratische Repräsentation gefährdet
  • Chancengleichheit der Parteien gem. Art. 21 iVm Art.3 I GG gefährdet

 Verstoß führt zu Anspruch des Staates gem. § 31c ParteiG -> hierzu enthält § 31c III PartG auch eine VA-Befugnis

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