Neues Wissen ab dem 16.01.18

Öffentliches Recht

Was meint eine modifizierende Auflage?

  • Die modifizierende Auflage nimmt eine Zwitterstellung ein. Zum einen ist sie ebenso wie die „normale“ Auflage selbstständig vollstreckbar, zum anderen steht sie aber auch in untrennbarem Zusammenhang mit einer modifizierten Gewährung
  • Während eine Auflage i.S.d. § 36 II Nr. 4 VwVfG NW eine zusätzliche Leistungspflicht begründet, schränkt eine „modifizierende Auflage“ den Inhalt der Erlaubnis als solcher ein oder verändert den Inhalt gegenüber dem Genehmigungsantrag.
  • Sie ändert den Gegenstand des Antrages qualitativ und quantitativ ab, es wird ein aliud oder ein minus zum Antrag gewährt.
  • Sie stellt keine Nebenbestimmung i.S.d. § 36 VwVfG NW, sondern eine Inhaltsbestimmung des Verwaltungsakts dar.
 
Bsp: Baugenehmigung unter der Auflage anstelle des begehrten Satteldachs ein Flachdach zu bauen.
 

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