Besteht eine Pflicht der StA oder Polizei zur Ermittlung trotz privater Kenntniserlangung?

  • MM.: Es besteht in diesem Fall generell keine Pflicht.
  • a.A.: Nur bei Katalogtaten (§ 138 StGB) und Verbrechen (§ 12 I StGB).
  • h.M.: Abwägung im Einzelfall - Schwere der Tat und Grad der Gefährdung der Allgemeinheit bei Unterlassen einerseits; Intensität der Verknüpfung mit Privatsphäre andererseits.

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